Ibiza-Schweizertreff.ch


Home


Wer sind wir


Treff-Daten


Aktuelles


Konsulat


Wichtig


Empfehlungen


Aktivitäten


Links


Unter uns


Anmeldung


Archiv


Menorca


Mallorca


Immobilien


Bridge

     

     

> Wichtig

Steuer-News:
Genaue Auskünfte erhalten Sie bei ihrem Anwalt vor Ort!

Balearen
Keine Wiedereinführung der  Vermögenssteuer!!!
Das Balearenparlament hat in  der Sitzung vom 23.12.2011 beschlossen,
auf den Balearen die Vermögenssteuer nicht wieder einzuführen.
Die abgewählte Zentralregierung hatte diese Steuer kurz vor den Wahlen
als sogenannte "Reichensteuer" gegen den Protest der konservativen PP
wieder eingeführt. Der neue Ministerpräsident Rajoi hatte seinerzeit
angekündigt, die Vermögenssteuer nach Amtsantritt wieder abzuschaffen.
Ebenfalls hatten die von den Konservativen regierten Autonomen Regionen,
die für die Einziehung der Vermögenssteuer zuständig sind, erklärt, sie würden
für ihre Region die Wiedereinführung ablehnen. Das konservativ beherrschte
Balearenparlament hat dieses Wahlversprechen gehalten.
(Text aus div. Presseerzeugnissen)


Erhöhung der Gewinnsteuer beim Immobilienverkauf
befristet für die Jahre 2012/2013:

Für Nicht-Residente Verkäufer: statt wie bisher 19%, neu 21%

Für Residente Verkäufer:
Alte Regelung war für einen Gewinn bis 6'000 Euro = 19%, darüber liegende
Gewinne wurden mit 21% besteuert.
Neu gilt: Gewinn bis 6'000 Euro = 21%,
               Gewinn zwischen 6'000 Euro  - 24'000 Euro = 25%
               Gewinn über 24'000 Euro = 27%

Residente können allerdings die Gewinnsteuer bei Reinvestition deutlich
mindern oder vermeiden.
Für über 65-Jährige, die eine Immobilie als Erstwohnsitz nutzten,
ist der Gewinn steuerfrei!

(Text aus div. Presse-Erzeugnissen)

 


 

Wichtig für Langzeit-Residenten

Das entsprechende Gesetz (Real Decreto 240/2007 vom 16. Februar 2007) trat am 2. April 2007 in Kraft: d.h. ab sofort müssen sich EU-Ausländer, Schweizer und Lichtensteiner in ein zentrales Ausländerregister eintragen.

CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA UNIÓN (Residenten-Bescheinigung)

Ins Ausländer-Register der Policia Nacional eintragen müssen sich:

1. Langzeit-Residenten, d.h. Personen, die sich länger als 3Monate in Spanien aufhalten, hier nur ihren 2.Wohnsitz haben und steuerlichen 1.Wohnsitz  ausserhalb Spaniens haben, bleiben Steuer-Ausländer.

2. Langzeit-Residenten, d.h. Personen die sich länger als 183Tage in Spanien aufhalten, ihren 1.Wohnsitz nach Spanien verlegt haben (d.h. in ihrem Ursprungsland abgemeldet sind), haben künftig ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien und sind Steuer-Inländer.

Welche Formulare werden benötigt:

Neu Antragsformular EX 18, ersetzt EX 16  (Solicitud de certificado de registro de residencia comunitario),
kann man sich vorerst aus dem Internet herunterladen, www.mpt.gob.es - Servicios - Extranjería -
Modelos oficiales de solicitudes !
Vorher muss bei einer Bank 10.20Euro einbezahlt werden, Formular dazu erhält man vor Ort.

Persönliche Dokumente (Original und Kopien davon)
- Pass oder ID (müssen gültig sein)
- N.I.E.-Nummer
- Einwohnermeldebestätigung (empadronamiento)

Wer bisher eine „Tarjeta de residencia“ hatte, kann diese nach Ablauf Ihrer Dauer nicht mehr verlängern, d.h. es werden nur noch diese Dokumente mit einer Register-Nummer ausgestellt (5 Jahre gültig)!

Reduzierte Tarife u.a. für Flug-/Schifftickets, innerhalb Spaniens:
Steuer-Inländer erhalten Preisreduktion bei Vorlage des Dokumentes mit Registernummer, NIE und gültiger Ausweis!

Ebenfalls wird diese neue Register-Nummer bei einer Ummeldung des Führerscheins benötigt (muss innert 180 Tagen nach der Niederlassung in Spanien erfolgen).