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Steuern
Neue gesetzliche Regelungen ab  1.Januar 2010
(Genaue Auskünfte geben Ihnen Rechtsanwälte und  Gestorias vor Ort)
 
- Zins-Erträge werden von bisher 18% auf neu 19% erhöht
- Veräusserungs-Gewinne werden mit 19% versteuert  (gilt für Nichtresidente wie für Residente)
- IVA (Mehrwertsteuer): Tipo general wird von 16% auf 18% erhöht / Tipo reducido wird von 7% auf  8% erhöht
 
Vermieter von Immobilien:
Nicht-Residente: Bisher musste 24% der Mieteinnahmen versteuert werden, ohne dass Vermieterkosten
gegengerechnet werden konnten.
Neu: Steuersatz bleibt bei 24%, jedoch erfolgt Berechnung nach der "Netto-Miete", d.h. verbleibender
Betrag nach Abzug der Kosten für Reparaturen, Instandhaltung, Gemeinschaftsbeiträgen, Versicherungen,
Grundsteuer und Abschreibungen!
 
Für Residente gilt der Satz von 19% der Netto-Miete (Abzüge wie oben aufgeführt)!

Wichtig für Steuer-Ausländer:
Die Vermögenssteuer ist passé (seit 1.1.2008),
doch Nichtresidente werden für Immobilien in
Spanien auch in Zukunft zur Kasse gebeten.
 
Das Formular "Modelo 214" ist passé,
neu muss "Modelo 210" ausgefüllt werden!!!
 
Das Formular kann bei Hacienda bezogen werden,
oder man druckt sich das Formular von der Website aus.
Mit dem ausgefüllten Formular kann jeder bei
seiner Bank die Steuern begleichen!
 
Mitglieder erhalten Auskunft über den genauen Link!!!

Wichtig für Langzeit-Residenten

Das entsprechende Gesetz (Real Decreto 240/2007 vom 16. Februar 2007) trat am 2. April 2007 in Kraft: d.h. ab sofort müssen sich EU-Ausländer, Schweizer und Lichtensteiner in ein zentrales Ausländerregister eintragen.

CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA UNIÓN (Residenten-Bescheinigung)

Ins Ausländer-Register der Policia Nacional eintragen müssen sich:

1. Langzeit-Residenten, d.h. Personen, die sich länger als 3Monate in Spanien aufhalten, hier nur ihren 2.Wohnsitz haben und steuerlichen 1.Wohnsitz  ausserhalb Spaniens haben, bleiben Steuer-Ausländer.

2. Langzeit-Residenten, d.h. Personen die sich länger als 183Tage in Spanien aufhalten, ihren 1.Wohnsitz nach Spanien verlegt haben (d.h. in ihrem Ursprungsland abgemeldet sind), haben künftig ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien und sind Steuer-Inländer.

Welche Formulare werden benötigt:
Exemplar 16 (Solicitud de registro como residente comunitario o Tarjeta de familiar de ciudadano de la Unión) Real Decreto 240/2007 Formular Modelo 790
Mitglieder erhalten alle nötigen Formulare bei der Treff-Leitung, zusammen mit allen Infos zum richtigen Vorgehen!

Persönliche Dokumente (Original und Kopien davon)
- Pass oder ID (müssen gültig sein)
- N.I.E.-Nummer
- Einwohnermeldebestätigung (empadronamiento)

Wer bisher eine „Tarjeta de residencia“ hatte, kann diese nach Ablauf Ihrer Dauer nicht mehr verlängern, d.h. es werden nur noch diese Dokumente mit einer Register-Nummer ausgestellt (5 Jahre gültig)!

Reduzierte Tarife u.a. für Flug-/Schifftickets, innerhalb Spaniens:
Steuer-Inländer erhalten bei der zuständigen Wohngemeinde ein Formular für jeweils 6 Reisen, mitzubringen sind Pass oder ID, neue Registernummer und die Einwohnermeldebestätigung!

Ebenfalls wird diese neue Register-Nummer bei einer Ummeldung des Führerscheins benötigt (muss innert 180 Tagen nach der Niederlassung in Spanien erfolgen).