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> Wichtig Steuer-News: Balearen
Für Nicht-Residente Verkäufer: statt wie bisher 19%, neu 21% Für Residente Verkäufer: Residente können allerdings die Gewinnsteuer bei Reinvestition deutlich (Text aus div. Presse-Erzeugnissen)
Wichtig für Langzeit-Residenten Das entsprechende Gesetz (Real Decreto 240/2007 vom 16. Februar 2007) trat am 2. April 2007 in Kraft: d.h. ab sofort müssen sich EU-Ausländer, Schweizer und Lichtensteiner in ein zentrales Ausländerregister eintragen. CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA UNIÓN (Residenten-Bescheinigung) Ins Ausländer-Register der Policia Nacional eintragen müssen sich: 1. Langzeit-Residenten, d.h. Personen, die sich länger als 3Monate in Spanien aufhalten, hier nur ihren 2.Wohnsitz haben und steuerlichen 1.Wohnsitz ausserhalb Spaniens haben, bleiben Steuer-Ausländer. 2. Langzeit-Residenten, d.h. Personen die sich länger als 183Tage in Spanien aufhalten, ihren 1.Wohnsitz nach Spanien verlegt haben (d.h. in ihrem Ursprungsland abgemeldet sind), haben künftig ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien und sind Steuer-Inländer. Welche Formulare werden benötigt: Neu Antragsformular EX 18, ersetzt EX 16 (Solicitud de certificado de registro de residencia comunitario), Persönliche Dokumente (Original und Kopien davon) Wer bisher eine „Tarjeta de residencia“ hatte, kann diese nach Ablauf Ihrer Dauer nicht mehr verlängern, d.h. es werden nur noch diese Dokumente mit einer Register-Nummer ausgestellt (5 Jahre gültig)! Reduzierte Tarife u.a. für Flug-/Schifftickets, innerhalb Spaniens: Ebenfalls wird diese neue Register-Nummer bei einer Ummeldung des Führerscheins benötigt (muss innert 180 Tagen nach der Niederlassung in Spanien erfolgen). |
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